| Mediation-Prozessbegleitung |
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Unter Mediation versteht man eine Konfliktannäherung, die nach folgenden Kriterien abgehalten wird:
Den Konfliktparteien steht es folglich frei, sich auf den Prozess einzulassen und unter Anleitung des/der Mediators/Mediatoren eigenständige und für beide Seiten zufriedenstellende Lösungsmodelle zu erarbeiten. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und kann von dieser auch nicht entbunden werden. Sämtliche gerichtliche Fristen werden bei Durchführung einer Mediation gehemmt. Da die Prozesseinlassung freiwillig geschieht, kann sie von beiden Parteien jederzeit abgebrochen werden. Die Vorteile liegen u.a. im Bereich des Zeit- und Kostenfaktors, zumal gerichtliche Verfahren erhebliche Mehrkosten verursachen und auch im Durchschnitt deutlich länger bis zur endgültigen Entscheidung brauchen. Zudem wird das Ergebnis von den Parteien selbst erarbeitet, der/die Mediator/Mediatoren unterbreitet/n grundsätzlich keine Lösungsvorschläge. Anwendungsbereiche sind vielfältig. So unter anderem:
Als ausgebildeter Mediator biete ich allein oder idealerweise in Zusammenarbeit mit meiner Co-Mediationspartnerin Mag. Christine Stöger die Möglichkeit, mediationsfähige Konflikte allparteilich einer Lösung von Bestand zuzuführen.
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