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Die Kanzlei

Als Einzelanwalt biete ich persönliche Rechtsberatung bei Vertragsgestaltungen, außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten sowie sonstigen Rechtsproblemen und rechtlichen Unklarheiten. Ich übernehme die Vertretung Ihrer Interessen vor Behörden und Gerichten, sowie gegenüber Institutionen und/oder Einzelpersonen.

 

Grundprinzipien meiner anwaltlichen Tätigkeit sind eine

 

Bei meinen Zielsetzungen werde ich von meinem Team unterstützt:

 

Portrait: Christa Zimmerebner

Portrait: Elisabeth Kastler

   

Christa Zimmerebner

Kanzleileitung

 Elisabeth Kastler

Juristische Mitarbeiterin

 

Die Honorarfrage wird im Erstgespräch vorab von mir bewusst klargestellt und angesprochen, um dem Mandanten auch eine Transparenz über die Vertretungskonditionen zu ermöglichen. Grundsätzlich sind die Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), der Autonomen Honorarkriterien (AHK), sowie die Bestimmungen des Notariatstarifgesetzes (NTG) zu beachten und zugrunde zu legen, wobei je nach Vereinbarung Abweichungen fest gelegt werden können.

 

 

Öffnungszeiten

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:

8:30 bis 12:30 Uhr, 14:30 bis 17:00 Uhr

Montag:

8:30bis 12:30h Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

8:30 bis 12:30 Uhr, 13:30 bis 15:30 Uhr